Bestimmungsrecht des Arbeitgebers durch Tarifvertrag : BAG 1 ABR 100/87 v.18.4.1989

Tarifbestimmung, die das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers wiederherstellt, keine Tarifnorm im Sinne von 87 Abs.1 Eingangssatz BetrVG, so dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 87 BetrVG in diesem Falle bestehen bleibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.29)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.116 Tarifverträge
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Tarifbestimmung, die das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers wiederherstellt, keine Tarifnorm im Sinne von 87 Abs.1 Eingangssatz BetrVG, so dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 87 BetrVG in diesem Falle bestehen bleibt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog