Verunreinigungen des Bodens durch 'Altlasten' aus einer ehemaligen Nutzung als Mülldeponie : BGH III ZR 194/87 v.26.1.1989
Die Amtsträger einer Gemeinde haben die Amtspflicht, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebiets aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (44 (1989) Nr.23 S.1122-1126)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.12.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.44 Müll: Sondermüll
614.76/.77 Bodenverschmutzung 35.075 Amtshaftung 351.778.53 Wohnbau 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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