Verunreinigungen des Bodens durch 'Altlasten' aus einer ehemaligen Nutzung als Mülldeponie : BGH III ZR 194/87 v.26.1.1989

Die Amtsträger einer Gemeinde haben die Amtspflicht, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebiets aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (44 (1989) Nr.23 S.1122-1126)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.12.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.44 Müll: Sondermüll
614.76/.77 Bodenverschmutzung
35.075 Amtshaftung
351.778.53 Wohnbau
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Amtsträger einer Gemeinde haben die Amtspflicht, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebiets aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog