Risikomanagement aus der Sicht der Aufsichtsbehörde

Die Bankaufsichtsbehörde muss sich auf generelle Riskenbegrenzungen abstützen. So wie alle modernen Bankaufsichtsgesetze benützt auch das österreichische KWG die Eigenmittel zur generellen Risikobegrenzung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (37 (1989) Nr.10 S.939-945)
VerfasserIn: Stanzel, Anton
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71:65 Bankwesen: Betriebswirtschaft
336.078.3 Bankenkontrolle
338.93 Risiko: Betriebswirtschaft
65.012.7 Kontrolle, betriebliche
657.63 Wirtschaftsprüfung
658.14 Kapitalbildung, betriebliche
336.77 Kreditwesen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung:Tabelle
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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