Risikomanagement aus der Sicht der Aufsichtsbehörde
Die Bankaufsichtsbehörde muss sich auf generelle Riskenbegrenzungen abstützen. So wie alle modernen Bankaufsichtsgesetze benützt auch das österreichische KWG die Eigenmittel zur generellen Risikobegrenzung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank - Archiv (37 (1989) Nr.10 S.939-945)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71:65 Bankwesen: Betriebswirtschaft
336.078.3 Bankenkontrolle 338.93 Risiko: Betriebswirtschaft 65.012.7 Kontrolle, betriebliche 657.63 Wirtschaftsprüfung 658.14 Kapitalbildung, betriebliche 336.77 Kreditwesen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Beschreibung: | Tabelle |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Bankaufsichtsbehörde muss sich auf generelle Riskenbegrenzungen abstützen. So wie alle modernen Bankaufsichtsgesetze benützt auch das österreichische KWG die Eigenmittel zur generellen Risikobegrenzung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |