Vollstreckbarkeit von arbeitsrechtlichen Rechtsgestaltungs-und Feststellungsurteilen : OGH 9 Ob A 253/89 v.8.11.1989 / In Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 17/89 v.19.4.1989 = ARD 4090/12/89 und ASG Wien 23 Cga 1123/88 v.23.8.1988

Die sofortige Vollstreckbarkeit des 61 Abs.1 Z.5 Arbeits-und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) gilt nicht für Rechtsgestaltungsurteile.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.12.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.15 Arbeitsverfassung
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die sofortige Vollstreckbarkeit des 61 Abs.1 Z.5 Arbeits-und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) gilt nicht für Rechtsgestaltungsurteile.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog