Smogalarm widerspricht dem Arbeitnehmerschutz
Die im 11 des Alarmplans vorgesehene Absenkung der Raumtemperatur auf 17 bzw. 18 Grad Celsius widerspricht den Arbeitnehmerschutzvorschriften. Eine Bundesverordnung von 1983 legt nämlich fest, dass die Raumtemperatur in Arbeiträumen zwischen 19 und 25 Grad liegen muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Standard (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.12.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.777 Luftverschmutzung: Überwachung
628.5 Immissionsschutz 061.1:331 AK 061.1:380.15 Handelskammern 331.94 Arbeitnehmerschutz |
Region: | Österreich
Steiermark |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die im 11 des Alarmplans vorgesehene Absenkung der Raumtemperatur auf 17 bzw. 18 Grad Celsius widerspricht den Arbeitnehmerschutzvorschriften. Eine Bundesverordnung von 1983 legt nämlich fest, dass die Raumtemperatur in Arbeiträumen zwischen 19 und 25 Grad liegen muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |