Smogalarm widerspricht dem Arbeitnehmerschutz

Die im 11 des Alarmplans vorgesehene Absenkung der Raumtemperatur auf 17 bzw. 18 Grad Celsius widerspricht den Arbeitnehmerschutzvorschriften. Eine Bundesverordnung von 1983 legt nämlich fest, dass die Raumtemperatur in Arbeiträumen zwischen 19 und 25 Grad liegen muss.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.12.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Luftverschmutzung: Überwachung
628.5 Immissionsschutz
061.1:331 AK
061.1:380.15 Handelskammern
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:Österreich
Steiermark
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die im 11 des Alarmplans vorgesehene Absenkung der Raumtemperatur auf 17 bzw. 18 Grad Celsius widerspricht den Arbeitnehmerschutzvorschriften. Eine Bundesverordnung von 1983 legt nämlich fest, dass die Raumtemperatur in Arbeiträumen zwischen 19 und 25 Grad liegen muss.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog