Für kürzere Arbeitszeit : Vogler drängt auf generelle Regelung
Eine eindeutige Absage gilt der 'Arbeit auf Abruf' (KAPOVAZ).
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.12.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Vogler, Heinz
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Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeitverkürzung
331.6 Arbeitsmarktpolitik 331.811 Arbeitszeit, variable 061.1:331 AK 368.021.26 Selbstbehalt: Versicherungswesen 368.42 Krankenversicherung (SV) 331.15 Mitbestimmung 331.62 Arbeitnehmer, ausländische |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine eindeutige Absage gilt der 'Arbeit auf Abruf' (KAPOVAZ). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |