Verwendung eines Desinfektionsmittels als Heilmittel bei Allergie : OGH 10 Ob S 62/89 v.6.6.1989

Wird ein über ein gewöhnliches Reinigungsmittel hinausgehendes, spezifisches Desinfektionsmittel zur Beseitigung oder zur Linderung einer Krankheit oder zur Sicherung eines Heilerfolges eingesetzt, kann es Heilmittel sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:615 Heilmittel
368.42 Krankenkassen
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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