Unfallversicherung von nicht zur Sozialversicherung gemeldeten Personen : ASG Wien 25 Cga 44/89 v.3.10.1989 rechtskräftig
Ein Unfall kann als Arbeitsunfall gewertet werden, auch wenn der Beginn der Pflichtversicherung gemäss 33 Abs.1 ASVG nicht gemeldet worden ist. Das Unterbleiben der nach 363 ASVG vorgeschriebenen Unfallanzeige hat keinen Einfluss auf das Entstehen des Leistungsanspruches.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.11.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
331.116 Arbeitsverhältnis 368.4 Sozialversicherung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Unfall kann als Arbeitsunfall gewertet werden, auch wenn der Beginn der Pflichtversicherung gemäss 33 Abs.1 ASVG nicht gemeldet worden ist. Das Unterbleiben der nach 363 ASVG vorgeschriebenen Unfallanzeige hat keinen Einfluss auf das Entstehen des Leistungsanspruches. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |