Unfallversicherung von nicht zur Sozialversicherung gemeldeten Personen : ASG Wien 25 Cga 44/89 v.3.10.1989 rechtskräftig

Ein Unfall kann als Arbeitsunfall gewertet werden, auch wenn der Beginn der Pflichtversicherung gemäss 33 Abs.1 ASVG nicht gemeldet worden ist. Das Unterbleiben der nach 363 ASVG vorgeschriebenen Unfallanzeige hat keinen Einfluss auf das Entstehen des Leistungsanspruches.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
331.116 Arbeitsverhältnis
368.4 Sozialversicherung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Unfall kann als Arbeitsunfall gewertet werden, auch wenn der Beginn der Pflichtversicherung gemäss 33 Abs.1 ASVG nicht gemeldet worden ist. Das Unterbleiben der nach 363 ASVG vorgeschriebenen Unfallanzeige hat keinen Einfluss auf das Entstehen des Leistungsanspruches.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog