Berechnung der Lohnfortzahlung im Freischichtenmodell : BAG 5 AZR 505/88 v.14.6.1989
Ein Arbeitnehmer, dessen regelmässige Arbeitszeit nach 2 Nr.2 des Manteltarifvertrags Teil 2 für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Metallindustrie Schleswig-Holstein in Verbindung mit einer betrieblichen Regelung von Montag bis Freitag acht Stunden beträgt, hat Anspruch darauf, dass ihm die wegen...
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Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.28)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.021.812.2 Schichtarbeit
331.216 Lohnfortzahlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitnehmer, dessen regelmässige Arbeitszeit nach 2 Nr.2 des Manteltarifvertrags Teil 2 für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Metallindustrie Schleswig-Holstein in Verbindung mit einer betrieblichen Regelung von Montag bis Freitag acht Stunden beträgt, hat Anspruch darauf, dass ihm die wegen Krankheit ausgefallene Arbeitszeit mit acht Stunden täglich vergütet wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |