Berechnung der Lohnfortzahlung im Freischichtenmodell : BAG 5 AZR 505/88 v.14.6.1989

Ein Arbeitnehmer, dessen regelmässige Arbeitszeit nach 2 Nr.2 des Manteltarifvertrags Teil 2 für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Metallindustrie Schleswig-Holstein in Verbindung mit einer betrieblichen Regelung von Montag bis Freitag acht Stunden beträgt, hat Anspruch darauf, dass ihm die wegen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.28)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Schichtarbeit
331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Arbeitnehmer, dessen regelmässige Arbeitszeit nach 2 Nr.2 des Manteltarifvertrags Teil 2 für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Metallindustrie Schleswig-Holstein in Verbindung mit einer betrieblichen Regelung von Montag bis Freitag acht Stunden beträgt, hat Anspruch darauf, dass ihm die wegen Krankheit ausgefallene Arbeitszeit mit acht Stunden täglich vergütet wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog