Keine Beschränkung der Aussenhaftung bei gefahrgeneigter Arbeit : BGH VI ZR 349/88 v.19.9.1989

Zu Lasten ausserhalb des Arbeitsverhältnisses stehender Dritter ist für eine Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers nach Massgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur gefahrgeneigten Arbeit kein Raum.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.32)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
658.91 Leasing
629.113 Kraftfahrzeuge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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