150 Jahre Jugendarbeitsschutz
Der staatliche Arbeitsschutz begann mit Erlass des 'Regulativs über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken' vom 9.März 1839 durch die preussische Regierung. Der Titel dieser ersten Arbeitsschutznorm lässt nicht erkennen, dass es in Wahrheit darum ging, Kinder unter neun Jahren...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bundesarbeitsblatt (1989; Nr 11; S 12-14)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 31.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Jugendarbeitsschutz
331.113 Arbeitnehmer, jugendliche 331.94 Arbeitnehmerschutz 362.85 Jugendschutz 93 Geschichte 331.3 Kinderarbeit 362.74 Kinderschutz 351.83 Arbeitsrecht 351.83 Gesetzgebung, soziale |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Der staatliche Arbeitsschutz begann mit Erlass des 'Regulativs über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken' vom 9.März 1839 durch die preussische Regierung. Der Titel dieser ersten Arbeitsschutznorm lässt nicht erkennen, dass es in Wahrheit darum ging, Kinder unter neun Jahren davor zu schützen, in Fabriken, Berg-, Hütten-und Pochwerken beschäftigt zu werden. Hinter der nüchternen Norm steht das Elend von Hundertausenden von Kindern, die mit der sprunghaft wachsenden Industrialisierung in die nach billigen Arbeitskräften hungernden Fabriken gespült wurden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |