Unzulässige Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen bei fehlendem Einverständnis des Angerufenen : BGH I ZR 178/87 v.8.6.1989

Eine Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken angerufen zu werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (42 (1989) Nr.44)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
347.776 Wettbewerbsrecht
384 Fernmeldewesen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken angerufen zu werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog