Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und Beweislast nach ärztlicher Arbeitsfähigkeitsbescheinigung : OGH 10 Ob S 81, 82/89 v.6.6.1989

Der Versicherte muss somit beweisen, dass trotz der festgestellten Arbeitsfähigkeit der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vorliegt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.817 Krankenstand
614.23 Ärzte
368.4 Sozialversicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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