Ausschliessliche Berücksichtigung betriebsangehöriger Arbeitnehmer für Betriebsratsgrösse : BAG 7 ABR 21/88 v.18.1.1989

Zu den bei der Betriebsratsgrösse zu berücksichtigenden betriebsangehörigen Arbeitnehmern i.S. des 9 BetrVG gehören nicht die im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.20)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.15 Betriebsverfassung
331.116 Leiharbeit
347.44 Werkverträge
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Zu den bei der Betriebsratsgrösse zu berücksichtigenden betriebsangehörigen Arbeitnehmern i.S. des 9 BetrVG gehören nicht die im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog