Gleichbehandlung für Teilzeitbeschäftigte in betrieblicher Altersversorgung : BAG 3 AZR 370/88 v.29.8.1989
Nach Art.1 2 Abs.1 BeschFG darf der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen / Art.1 6 Abs.1 BeschFG g...
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Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.30)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.811 Teilzeitarbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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