Gleichbehandlung für Teilzeitbeschäftigte in betrieblicher Altersversorgung : BAG 3 AZR 370/88 v.29.8.1989

Nach Art.1 2 Abs.1 BeschFG darf der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen / Art.1 6 Abs.1 BeschFG g...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.30)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.811 Teilzeitarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-673018 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage