Intensivierung bisher tolerierter Nebentätigkeit : OLG Wien 33 Ra 38/89 v.19.5.1989

Erstellt ein Arbeitnehmer bei seiner bisher vom Arbeitgeber tolerierten Nebentätigkeit auch einmal einen Bauplan für ein nicht im Bauprogramm des Arbeitgebers geführtes Haus, ist dies kein Entlassungsgrund.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.142 Nebenerwerb
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erstellt ein Arbeitnehmer bei seiner bisher vom Arbeitgeber tolerierten Nebentätigkeit auch einmal einen Bauplan für ein nicht im Bauprogramm des Arbeitgebers geführtes Haus, ist dies kein Entlassungsgrund.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog