Dienstverhältnis von Turnusärzten und Gleichbehandlung von Ausbildungsverhältnissen : OGH 9 Ob A 521/88 v.30.8.1989

Private Dienstverhältnisse von Ärzten unterliegen dem Angestelltengesetz / In Hinblick auf das erhebliche Eigeninteresse der Turnusärzte an ihrer Ausbildung, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihnen sämtliche, den übrigen Bediensteten gewährten Zulagen und Vergütungen (z.B. Fahrtkostenzuschuss)...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.23 Ärzte
331.116 Arbeitsverhältnis
377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Private Dienstverhältnisse von Ärzten unterliegen dem Angestelltengesetz / In Hinblick auf das erhebliche Eigeninteresse der Turnusärzte an ihrer Ausbildung, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihnen sämtliche, den übrigen Bediensteten gewährten Zulagen und Vergütungen (z.B. Fahrtkostenzuschuss) zu bezahlen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog