Duldung von Entlassungsgründen und Lösung des Dienstverhältnisses nach Bekundung mangelnden Arbeitswillens : OGH 9 Ob A 193/89 v.30.8.1989

Setzt ein Arbeitnehmer ein eine Entlassung begründendes Verhalten fort und spricht der Arbeitgeber nicht sofort nach der Begehungshandlung die Entlassung aus, verliert der Arbeitgeber hinsichtlich dieses Vorfalles das Entlassungsrecht, aber nicht auch hinsichtlich künftiger Vorfälle ähnlicher Art, f...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Setzt ein Arbeitnehmer ein eine Entlassung begründendes Verhalten fort und spricht der Arbeitgeber nicht sofort nach der Begehungshandlung die Entlassung aus, verliert der Arbeitgeber hinsichtlich dieses Vorfalles das Entlassungsrecht, aber nicht auch hinsichtlich künftiger Vorfälle ähnlicher Art, für die jeweils der Grundsatz der Unverzüglichkeit anzuwenden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog