Duldung von Entlassungsgründen und Lösung des Dienstverhältnisses nach Bekundung mangelnden Arbeitswillens : OGH 9 Ob A 193/89 v.30.8.1989
Setzt ein Arbeitnehmer ein eine Entlassung begründendes Verhalten fort und spricht der Arbeitgeber nicht sofort nach der Begehungshandlung die Entlassung aus, verliert der Arbeitgeber hinsichtlich dieses Vorfalles das Entlassungsrecht, aber nicht auch hinsichtlich künftiger Vorfälle ähnlicher Art, f...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Setzt ein Arbeitnehmer ein eine Entlassung begründendes Verhalten fort und spricht der Arbeitgeber nicht sofort nach der Begehungshandlung die Entlassung aus, verliert der Arbeitgeber hinsichtlich dieses Vorfalles das Entlassungsrecht, aber nicht auch hinsichtlich künftiger Vorfälle ähnlicher Art, für die jeweils der Grundsatz der Unverzüglichkeit anzuwenden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |