BAG: Betriebsrat hat kein Info-Monopol : BAG 1 ABR 28/88

Arbeitgeber sind nach dem jüngsten Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) berechtigt, Belegschaftsversammlungen einzuberufen und darin auch Themen anzusprechen, für die sonst eigentlich der Betriebsrat zuständig ist. Unzulässig sei es allerdings, Betriebsversammlung durch eine 'Gegenveranst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1989)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331 Arbeitgeber
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Arbeitgeber sind nach dem jüngsten Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) berechtigt, Belegschaftsversammlungen einzuberufen und darin auch Themen anzusprechen, für die sonst eigentlich der Betriebsrat zuständig ist. Unzulässig sei es allerdings, Betriebsversammlung durch eine 'Gegenveranstaltung' zu stören.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog