Wettbewerbswidrige Werbung mit Stundungsangebot : BGH I ZR 183/87 v.15.6.1989
Die Bewilligung eines Zahlungsaufschubs gegen eine 3 %-ige Bearbeitungsgebühr aus dem Kaufpreis stellt einen Kredit im Sinne des 4 Abs.1 Preisangabenverordnung dar. Wer damit wirbt, ist zur Angabe des effektiven Jahreszinses verpflichtet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.26)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 20.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Banken
336.77 Kredite 659.1 Werbung 347.412 Schulden, private 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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