Wettbewerbswidrige Werbung mit Stundungsangebot : BGH I ZR 183/87 v.15.6.1989

Die Bewilligung eines Zahlungsaufschubs gegen eine 3 %-ige Bearbeitungsgebühr aus dem Kaufpreis stellt einen Kredit im Sinne des 4 Abs.1 Preisangabenverordnung dar. Wer damit wirbt, ist zur Angabe des effektiven Jahreszinses verpflichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.26)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
336.77 Kredite
659.1 Werbung
347.412 Schulden, private
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Bewilligung eines Zahlungsaufschubs gegen eine 3 %-ige Bearbeitungsgebühr aus dem Kaufpreis stellt einen Kredit im Sinne des 4 Abs.1 Preisangabenverordnung dar. Wer damit wirbt, ist zur Angabe des effektiven Jahreszinses verpflichtet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog