Stromanschlussvereinbarung : OGH 4 Ob 585/88 v.15.11.1988

Wird eine Abnehmeranlage durch Verlegung eines Kabels angeschlossen, das unmittelbar von einer Transformatorstation ausgeht, liegt kein Ausbau des Niederspannungsnetzes iS des 3 Z.2 der V vor. Die dafür notwendigen Kosten darf das Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen (EVU) voll in Rechnung stellen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (16 (1989) Nr.3 S.94-96)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.31 Elektrizitätswirtschaft
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird eine Abnehmeranlage durch Verlegung eines Kabels angeschlossen, das unmittelbar von einer Transformatorstation ausgeht, liegt kein Ausbau des Niederspannungsnetzes iS des 3 Z.2 der V vor. Die dafür notwendigen Kosten darf das Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen (EVU) voll in Rechnung stellen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog