Nachteilsausgleich im Konkurs : BAG 1 AZR 819/87 v.13.6.1989
Die nachträgliche Vereinbarung eines Sozialplans beseitigt nicht einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Die Abfindungsleistungen, die der Arbeitnehmer auf Grund des Sozialplans erhalten hat, sind aber auf die Nachteilsausgleichsforderung anzurechnen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1989; Nr 40; S 2026-2028)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
331.13 Kündigung: Arbeit 331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die nachträgliche Vereinbarung eines Sozialplans beseitigt nicht einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Die Abfindungsleistungen, die der Arbeitnehmer auf Grund des Sozialplans erhalten hat, sind aber auf die Nachteilsausgleichsforderung anzurechnen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |