Versicherungszugehörigkeit von Anlernlingen für Angestelltenberufsbild : VGH 87/08/0168 v.8.6.1989
Es muss geklärt werden, ob als Anlernlinge bezeichnete Dienstnehmer für eine qualifizierte Verwendung ausgebildet werden sollen bzw. welches Ausbildungsziel sie haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
377 Berufsausbildung 331.761 Lehrlinge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Es muss geklärt werden, ob als Anlernlinge bezeichnete Dienstnehmer für eine qualifizierte Verwendung ausgebildet werden sollen bzw. welches Ausbildungsziel sie haben. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |