Versicherungszugehörigkeit von Anlernlingen für Angestelltenberufsbild : VGH 87/08/0168 v.8.6.1989

Es muss geklärt werden, ob als Anlernlinge bezeichnete Dienstnehmer für eine qualifizierte Verwendung ausgebildet werden sollen bzw. welches Ausbildungsziel sie haben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
377 Berufsausbildung
331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es muss geklärt werden, ob als Anlernlinge bezeichnete Dienstnehmer für eine qualifizierte Verwendung ausgebildet werden sollen bzw. welches Ausbildungsziel sie haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog