Berechnung des vollen Arbeitsjahres bei Beginn des Dienstverhältnisses am 2.Jänner : OLG Wien 33 Ra 78/89 v.19.7.1989

Die Zeit zwischen 2.Jänner, vereinbarter Beginn der Arbeit und Beginn des Dienstverhältnisses, und 31.Dezember, Ende des Dienstverhältnisses, gilt nicht als volles Arbeitsjahr, auch wenn infolge des Feiertages am 1.Jänner der Vollzug des Dienstverhältnisses am 2.Jänner zum frühest möglichen Zeitpunk...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Zeit zwischen 2.Jänner, vereinbarter Beginn der Arbeit und Beginn des Dienstverhältnisses, und 31.Dezember, Ende des Dienstverhältnisses, gilt nicht als volles Arbeitsjahr, auch wenn infolge des Feiertages am 1.Jänner der Vollzug des Dienstverhältnisses am 2.Jänner zum frühest möglichen Zeitpunkt begonnen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog