Arbeitszeitüberschreitungen aus wirtschaftlichen Gründen : VGH 88/08/0168 v.30.5.1989

Kann eine behauptete Gefahr (unabhängig davon, ob sie überhaupt einen Notstand zu begründen vermag) nicht einzig und allein, sondern auch in anderer Art als durch die Begehung einer strafbaren Handlung behoben werden, ist weder Notstand zuzubilligen noch ein Fall des 20 AZG anzunehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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