Arbeitszeitüberschreitungen aus wirtschaftlichen Gründen : VGH 88/08/0168 v.30.5.1989
Kann eine behauptete Gefahr (unabhängig davon, ob sie überhaupt einen Notstand zu begründen vermag) nicht einzig und allein, sondern auch in anderer Art als durch die Begehung einer strafbaren Handlung behoben werden, ist weder Notstand zuzubilligen noch ein Fall des 20 AZG anzunehmen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Kann eine behauptete Gefahr (unabhängig davon, ob sie überhaupt einen Notstand zu begründen vermag) nicht einzig und allein, sondern auch in anderer Art als durch die Begehung einer strafbaren Handlung behoben werden, ist weder Notstand zuzubilligen noch ein Fall des 20 AZG anzunehmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |