Mitbestimmung des Betriebsrats bei Festsetzung von Schulungsveranstaltungen, die im betrieblichen Interesse liegen, während der Gleitzeitspannen : BAG 1 ABR 3/88 v.18.4.1989

Der Arbeitgeber verletzt eine Betriebsvereinbarung, durch die, ohne Ausnahme zu regeln, die gleitende Arbeitszeit eingeführt worden ist, wenn er im dienstlichen Interesse liegende Schulungs-und Informationsveranstaltungen für Kundenberater ausserhalb der Kernzeit, aber innerhlab der Gleitzeit, ohne...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (42 (1989) Nr.39)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.86 Ausbildung, betriebliche
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
331.811 Arbeitszeit, variable
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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