Mitbestimmung des Betriebsrats bei Festsetzung von Schulungsveranstaltungen, die im betrieblichen Interesse liegen, während der Gleitzeitspannen : BAG 1 ABR 3/88 v.18.4.1989
Der Arbeitgeber verletzt eine Betriebsvereinbarung, durch die, ohne Ausnahme zu regeln, die gleitende Arbeitszeit eingeführt worden ist, wenn er im dienstlichen Interesse liegende Schulungs-und Informationsveranstaltungen für Kundenberater ausserhalb der Kernzeit, aber innerhlab der Gleitzeit, ohne...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (42 (1989) Nr.39)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.86 Ausbildung, betriebliche
331.15 Mitbestimmung 331.152 Betriebsrat 331.811 Arbeitszeit, variable 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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