Verdienstentgang bei Kaderübungen : OGH 9 Ob A 164/89 v.24.5.1989

Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (VGH 83/09/0125 v.25.10.1983) kommt es nicht darauf an, ob die Ansprüche laufend gebühren oder pauschalierungsfähig sind, sondern darauf, ob dem Vertragsbediensteten die Vergütung für Mehrdienstleistung gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.5 Wehrausbildung
355.1 Bundesheer
331.817 Dienstverhinderung
331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (VGH 83/09/0125 v.25.10.1983) kommt es nicht darauf an, ob die Ansprüche laufend gebühren oder pauschalierungsfähig sind, sondern darauf, ob dem Vertragsbediensteten die Vergütung für Mehrdienstleistung gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung durch Einberufung zu einer Kaderübung eingetreten wäre.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog