Die Familienversicherung während einer geringfügigen Beschäftigung : Sozialrecht

Betragen die wöchentliche Arbeitszeit einer Beschäftigung weniger als fünfzehn Stunden und das Arbeitsentgelt im Monat nicht mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgrösse nach 18 SGB IV (1989: nicht mehr als 450 DM, 1990: voraussichtlich nicht mehr als 470 DM), dann ist die Beschäftigung im Sinn...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1989; Nr 25)
VerfasserIn: Töns, Hans
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:304 Sicherheit, soziale
368.42 Krankenversicherung (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.614 Kurzarbeit
331.811 Teilzeitarbeit
396.5 Frauenarbeit
647.211 Hausfrau
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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