Die Familienversicherung während einer geringfügigen Beschäftigung : Sozialrecht
Betragen die wöchentliche Arbeitszeit einer Beschäftigung weniger als fünfzehn Stunden und das Arbeitsentgelt im Monat nicht mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgrösse nach 18 SGB IV (1989: nicht mehr als 450 DM, 1990: voraussichtlich nicht mehr als 470 DM), dann ist die Beschäftigung im Sinn...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (1989; Nr 25)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 304 Sicherheit, soziale
368.42 Krankenversicherung (SV) 368.43 Pensionsversicherung (SV) 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 331.614 Kurzarbeit 331.811 Teilzeitarbeit 396.5 Frauenarbeit 647.211 Hausfrau 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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