Berechtigter vorzeitiger Austritt bei trotz betrieblicher Übung verspäteter Lohnzahlung : OLG Wien 31 Ra 23/89 v.10.5.1989
Auch durch langjährige Übung, Gehälter verspätet auszubezahlen, geht das Austrittsrecht des Arbeitnehmers nach 26 Z.2 AngG nicht verloren. Er kann bei einem derartigen Sachverhalt von diesem Recht lediglich nicht überraschend Gebrauch machen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
381.748.3 Ratenzahlung 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Gehälter | Dokument Nr. A-666874 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |