Unzuständigkeit der Gerichte zur Einforderung der Familienbeihilfe : OGH 10 Ob S 48/89 v.7.2.1989

Familienbeihilfen sind keine Versicherungsleistungen. Ein Rechtsstreit wegen Auszahlung der Familienbeihilfe ist daher keine Sozialrechtssache im Sinne des 65 Abs.1 Z.1 Arbeits-und Sozialgerichtsgesetz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.174 Familienbeihilfen Dokument Nr. A-666748 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage