Unzuständigkeit der Gerichte zur Einforderung der Familienbeihilfe : OGH 10 Ob S 48/89 v.7.2.1989
Familienbeihilfen sind keine Versicherungsleistungen. Ein Rechtsstreit wegen Auszahlung der Familienbeihilfe ist daher keine Sozialrechtssache im Sinne des 65 Abs.1 Z.1 Arbeits-und Sozialgerichtsgesetz.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.174 Familienbeihilfen
347.98 Gerichte: Zuständigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Familienbeihilfen sind keine Versicherungsleistungen. Ein Rechtsstreit wegen Auszahlung der Familienbeihilfe ist daher keine Sozialrechtssache im Sinne des 65 Abs.1 Z.1 Arbeits-und Sozialgerichtsgesetz. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |