Behinderung des Arbeitsinspektors : VGH 89/08/0046 v.13.6.1989

Lehnt der Arbeitsinspektor eine Kontaktnahme mit dem Vertreter des Arbeitgebers ab und besteht laut schimpfend auf einer persönlichen Besprechung mit dem Arbeitgeber, kann dieses Verhalten des Arbeitsinspektors weder als Rechtfertigungs-noch als Schuldausschliessungsgrund angesehen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitsinspektorat
658.113 Unternehmerverhalten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Lehnt der Arbeitsinspektor eine Kontaktnahme mit dem Vertreter des Arbeitgebers ab und besteht laut schimpfend auf einer persönlichen Besprechung mit dem Arbeitgeber, kann dieses Verhalten des Arbeitsinspektors weder als Rechtfertigungs-noch als Schuldausschliessungsgrund angesehen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog