Ab 1991 Glasnost für Bilanzen : Rechnungslegungsgesetz soll im Herbst im Parlament beschlossen werden / Schmerzensschreie aus Softwarehäusern
Unterschieden wird in 'grosse und kleine' Gesellschaften. Grosse Kapitalgesellschaften sind solche, auf die zwei der folgenden drei Kriterien zutreffen: 150 Mio.S Bilanzsumme, 300 Mio.S Umsatzerlöse und/oder 300 Arbeitnehmer. Ausserdem gilt eine Aktiengesellschaft immer dann als gross, wen...
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Veröffentlicht in: | Der Standard (1989)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.37 Bilanzen
340.134 Gesetzgebung 347.728 Publizitätsvorschriften: Gesellschaftsrecht 061.1:331 AK |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unterschieden wird in 'grosse und kleine' Gesellschaften. Grosse Kapitalgesellschaften sind solche, auf die zwei der folgenden drei Kriterien zutreffen: 150 Mio.S Bilanzsumme, 300 Mio.S Umsatzerlöse und/oder 300 Arbeitnehmer. Ausserdem gilt eine Aktiengesellschaft immer dann als gross, wenn Aktien oder andere Wertpapiere des Unternehmens an der Börse notieren. Für 'grosse' Kapitalgesellschaften werden recht tiefe Gliederungen von Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung vorgeschrieben, mit der Zielsetzung einer 'Insolvenzprophylaxe', wie Peter Zetter, zuständiger Ministerialrat im Justizministerium erklärt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |