3jährige Verjährung (1480 ABGB) des Anspruchs auf 'Vergütungszinsen' für verbotene Ablösen : OGH 4 Ob 584/87 v.20.10.1987 / Wien 41 C 320/85, EvBl 1988/81

Zinsen aus einer rechtsgrundlos geleisteten und daher zurückzuerstattenden Geldsumme (hier: verbotene Ablöse) verjähren gem. 1480 ABGB in drei Jahren / Die Rückforderung von Leistungen, die aufgrund einer vor dem Inkrafttreten des MRG getroffenen Vereinbarung erbracht wurden, ist nach der damals gel...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wohnrechtliche Blätter (2 (1989) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zinsen aus einer rechtsgrundlos geleisteten und daher zurückzuerstattenden Geldsumme (hier: verbotene Ablöse) verjähren gem. 1480 ABGB in drei Jahren / Die Rückforderung von Leistungen, die aufgrund einer vor dem Inkrafttreten des MRG getroffenen Vereinbarung erbracht wurden, ist nach der damals geltenden Rechtslage zu beurteilen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog