3jährige Verjährung (1480 ABGB) des Anspruchs auf 'Vergütungszinsen' für verbotene Ablösen : OGH 4 Ob 584/87 v.20.10.1987 / Wien 41 C 320/85, EvBl 1988/81
Zinsen aus einer rechtsgrundlos geleisteten und daher zurückzuerstattenden Geldsumme (hier: verbotene Ablöse) verjähren gem. 1480 ABGB in drei Jahren / Die Rückforderung von Leistungen, die aufgrund einer vor dem Inkrafttreten des MRG getroffenen Vereinbarung erbracht wurden, ist nach der damals gel...
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Veröffentlicht in: | Wohnrechtliche Blätter (2 (1989) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zinsen aus einer rechtsgrundlos geleisteten und daher zurückzuerstattenden Geldsumme (hier: verbotene Ablöse) verjähren gem. 1480 ABGB in drei Jahren / Die Rückforderung von Leistungen, die aufgrund einer vor dem Inkrafttreten des MRG getroffenen Vereinbarung erbracht wurden, ist nach der damals geltenden Rechtslage zu beurteilen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |