Festellung von Versicherungszeiten : OGH 10 Ob S 63/89 v.7.3.1989
Wird kein Antrag nach 247 ASVG gestellt, bildet die Feststellung der Versicherungszeiten einen vorgezogenen Teil des Leistungsverfahrens / Der Umstand, dass 65 Abs.1 Z.4 ASVG in 74 Abs.1 ASGG nicht erwähnt ist, kann daher nur auf einem Redaktionsversehen beruhen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.08.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4 Sozialversicherung
368.43 Pensionsversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird kein Antrag nach 247 ASVG gestellt, bildet die Feststellung der Versicherungszeiten einen vorgezogenen Teil des Leistungsverfahrens / Der Umstand, dass 65 Abs.1 Z.4 ASVG in 74 Abs.1 ASGG nicht erwähnt ist, kann daher nur auf einem Redaktionsversehen beruhen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |