Ruhen des Arbeitslosengeldes während Bezuges von Urlaubsentschädigung bzw. Urlaubsabfindung : VGH 88/08/0132 v.25.4.1989

Wurde ein Arbeitnehmer zum 31.12.1987 gekündigt und gebührte ihm ab der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Urlaubsentschädigung gemäss 9 Abs.1 Z.3 Urlaubsgesetz (UrlG) in einem Ausmass von 50 Werktagen, können die Bestimmungen über das Ruhen des Arbeitslosengeldes auch dann angewandt werden, we...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.08.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wurde ein Arbeitnehmer zum 31.12.1987 gekündigt und gebührte ihm ab der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Urlaubsentschädigung gemäss 9 Abs.1 Z.3 Urlaubsgesetz (UrlG) in einem Ausmass von 50 Werktagen, können die Bestimmungen über das Ruhen des Arbeitslosengeldes auch dann angewandt werden, wenn dem Arbeitnehmer die Urlaubsentschädigung schon vor Ablauf des 31.12.1987 ausbezahlt wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog