Ruhen des Arbeitslosengeldes während Bezuges von Urlaubsentschädigung bzw. Urlaubsabfindung : VGH 88/08/0132 v.25.4.1989
Wurde ein Arbeitnehmer zum 31.12.1987 gekündigt und gebührte ihm ab der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Urlaubsentschädigung gemäss 9 Abs.1 Z.3 Urlaubsgesetz (UrlG) in einem Ausmass von 50 Werktagen, können die Bestimmungen über das Ruhen des Arbeitslosengeldes auch dann angewandt werden, we...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.08.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.225 Urlaubsentgelt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wurde ein Arbeitnehmer zum 31.12.1987 gekündigt und gebührte ihm ab der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Urlaubsentschädigung gemäss 9 Abs.1 Z.3 Urlaubsgesetz (UrlG) in einem Ausmass von 50 Werktagen, können die Bestimmungen über das Ruhen des Arbeitslosengeldes auch dann angewandt werden, wenn dem Arbeitnehmer die Urlaubsentschädigung schon vor Ablauf des 31.12.1987 ausbezahlt wurde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |