Befristete Arbeitsverhältnisse - wieder verboten?

Das 'wieder' bezieht sich auf zwei Eckdaten: den 12.10.1960, als das BAG befristete Arbeitsverhältnisse an die Notwendigkeit eines sachlichen Grundes band - ohne diesen gelten sie als unbefristet - und den 1.1.1990, zu dem die Übergangsbestimmung 1 (Art.1 1.Abschnitt) Beschäftigungsförderu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (42 (1989) Nr.28 S.1715-1717)
VerfasserIn: Adomeit, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
351.83 Arbeitsrecht
340.134 Gesetzgebung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das 'wieder' bezieht sich auf zwei Eckdaten: den 12.10.1960, als das BAG befristete Arbeitsverhältnisse an die Notwendigkeit eines sachlichen Grundes band - ohne diesen gelten sie als unbefristet - und den 1.1.1990, zu dem die Übergangsbestimmung 1 (Art.1 1.Abschnitt) Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 auslaufen wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog