Verbotswidrige Privatfahrt mit Dienstfahrzeug : OGH 9 Ob A 49/89 v.19.4.1989

Ist zwar nicht strafbar, wenn es ihm vom Arbeitgeber anvertraut wird,stellt aber eine die Interessen des Arbeitgebers wesentlich beeinträchtigende Pflichtverletzung dar, deren Unrechtsgehalt erhöht wird, wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
629.113 Kraftfahrzeuge
613.81 Alkoholismus
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist zwar nicht strafbar, wenn es ihm vom Arbeitgeber anvertraut wird,stellt aber eine die Interessen des Arbeitgebers wesentlich beeinträchtigende Pflichtverletzung dar, deren Unrechtsgehalt erhöht wird, wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog