Über Grenzfälle der Aussenhaftung des Arbeitnehmers

Der BGH spricht dem Dritten ein Schutzbedürfnis insoweit ab, als er eigene vertragliche Ansprüche gegen den Schuldner, Gläubiger oder andere Beteiligte desselben Inhalts hat wie jene, die er mittels der Einbeziehung in den Schutzbereich durchsetzen will.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.17)
VerfasserIn: Denck, Johannes
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-660545 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage