Einseitige Arbeitszeit-und Entgeltkürzung bei Arbeitsverweigerung : OGH 9 Ob A 54/89 v.19.4.1989

Die vereinbarungswidrige Weigerung des Arbeitnehmers, einen anderen Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsort zu vertreten, berechtigt den Arbeitgeber allenfalls zur (unverzüglichen) Entlassung des Arbeitnehmers.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.2 Löhne
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die vereinbarungswidrige Weigerung des Arbeitnehmers, einen anderen Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsort zu vertreten, berechtigt den Arbeitgeber allenfalls zur (unverzüglichen) Entlassung des Arbeitnehmers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog