Anrechenbarkeit eines Freizeitanspruches auf Urlaubserhöhung : OGH 9 Ob A 29/88 v.13.4.1988 - 4 Abs.1 UrlG

Eine jeweils an einem bestimmten Tag des Jahres gewährte Freizeit zur Abgeltung des mit der Umstellung auf unbare Lohnauszahlung verbundenen Zeitaufwandes für Bankwege ist nicht als Urlaub zu qualifizieren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1989; Nr 27)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine jeweils an einem bestimmten Tag des Jahres gewährte Freizeit zur Abgeltung des mit der Umstellung auf unbare Lohnauszahlung verbundenen Zeitaufwandes für Bankwege ist nicht als Urlaub zu qualifizieren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog