Dienstverhinderung durch familiäre Probleme : OLG Linz 12 Ra 14/88 v.7.6.1988

Familiäre Probleme, insbesondere die Befürchtung eines Arbeitnehmers, seine Frau könne sich zu einer unüberlegten Handlung mit schwerwiegenden Folgen hinreissen lassen, sind als wichtiger Dienstverhinderungsgrund im Sinne des 8 Abs.3 Angestelltengesetz anzuerkennen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Familiäre Probleme, insbesondere die Befürchtung eines Arbeitnehmers, seine Frau könne sich zu einer unüberlegten Handlung mit schwerwiegenden Folgen hinreissen lassen, sind als wichtiger Dienstverhinderungsgrund im Sinne des 8 Abs.3 Angestelltengesetz anzuerkennen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog