Anwendung einer Widerrufsklausel bei Betriebspension : OGH 9 Ob A 512/88 v.14.12.1988 - ABGB: 1157 - ArbVG: 97 Abs.1 Z.18

Ruhestandsverhältnisse ausgeschiedener Arbeitnehmer, die auf einer früheren Betriebsvereinbarung beruhen, können durch nachfolgende Betriebsvereinbarungen nicht mehr abgeändert werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1989; Nr 27)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-659370 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage