Lohnpfändung bei 'Unterbrechung' des Arbeitsverhältnisses : OGH 9 Ob A 89/88 v.13.4.1988 - EO: 299
Ein durch Lohnpfändung erworbenes Pfandrecht erlischt, wenn der Verpflichtete das Arbeitsverhältnis auflöst, selbst wenn er später mit demselben Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schliesst.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Industrie (1989; Nr 27)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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