Lohnpfändung bei 'Unterbrechung' des Arbeitsverhältnisses : OGH 9 Ob A 89/88 v.13.4.1988 - EO: 299

Ein durch Lohnpfändung erworbenes Pfandrecht erlischt, wenn der Verpflichtete das Arbeitsverhältnis auflöst, selbst wenn er später mit demselben Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schliesst.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1989; Nr 27)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein durch Lohnpfändung erworbenes Pfandrecht erlischt, wenn der Verpflichtete das Arbeitsverhältnis auflöst, selbst wenn er später mit demselben Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schliesst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog